Der EU-Heimtierausweis – Informationen für Tierhalter nach Zuzug aus dem Ausland

Immer wieder betreuen wir in unserer Praxis Hundehalterinnen und Hundehalter, die neu nach Deutschland gezogen sind und mit ihrem Tier innerhalb der EU reisen möchten. Besonders häufig betrifft dies Tiere, die aus einem Nicht-EU-Land eingereist sind und nun einen EU-Heimtierausweis benötigen.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Ausstellung und Anerkennung bestehender Impfungen.

Was ist der EU-Heimtierausweis?

Der EU-Heimtierausweis ist ein standardisiertes Dokument für Hunde, Katzen und Frettchen. Er dient als offizieller Nachweis für:

  • die eindeutige Identifikation mittels Mikrochip

  • eine gültige Tollwutimpfung

  • weitere Impfungen oder medizinische Maßnahmen

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist eine gültige Tollwutimpfung verpflichtend dokumentiert im EU-Heimtierausweis.

Können wir einen EU-Heimtierausweis ausstellen?

Ja, wir stellen EU-Heimtierausweise in unserer Praxis aus.

Voraussetzung ist eine persönliche Vorstellung Ihres Tieres, da:

  • der Mikrochip am Tier ausgelesen werden muss

  • die Identität überprüft werden muss

  • vorhandene Impf- und Einreisedokumente sorgfältig geprüft werden

Eine Ausstellung ohne Untersuchung des Tieres ist rechtlich nicht möglich.

Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?

Bitte bringen Sie möglichst alle vorhandenen Originaldokumente mit, insbesondere:

  • Impfpass oder amtliche Gesundheitsbescheinigung

  • Nachweis der Tollwutimpfung (inkl. Impfdatum, Impfstoff, Chargennummer)

  • ggf. Tollwut-Antikörper-Titernachweis

  • Einreisedokumente

  • Nachweis über den ISO-konformen Mikrochip

Dokumente sollten nachvollziehbar und möglichst auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein.

Kann eine im Ausland durchgeführte Tollwutimpfung anerkannt werden?

In vielen Fällen ja.

Eine im Drittland durchgeführte Tollwutimpfung kann in den EU-Heimtierausweis übernommen werden, wenn:

  • der Mikrochip vor der Impfung gesetzt wurde

  • der Impfstoff international zugelassen ist

  • Impfdatum, Gültigkeitsdauer und Chargennummer dokumentiert sind

  • die Impfung aktuell noch gültig ist

Wir prüfen jeden Fall individuell und sorgfältig. Wenn die Dokumentation vollständig und formal korrekt ist, ist in der Regel keine erneute Tollwutimpfung erforderlich.

Sollten formale Anforderungen nicht erfüllt sein oder Unterlagen unvollständig sein, kann eine Wiederholungsimpfung notwendig werden, um eine rechtssichere Reisedokumentation sicherzustellen.

Ist ein Termin erforderlich?

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Gerade bei ausländischen Unterlagen nehmen wir uns ausreichend Zeit für die Prüfung, damit geplante Reisen innerhalb der EU problemlos möglich sind.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten setzen sich nach der GOT wie folgt zusammen:

  • Ablesen einer Kennzeichnung: 8,19 EUR

  • Beratung ohne Untersuchung: 20,10

  • EU-Heimtierausweis: 7,44

  • Dokumentation auf Grund gesetzlicher Vorgaben: 20,00

    Zusammen: 55,73 (Stand Februar 2026)

 

Bitte beachten Sie dass diese Kosten nur die Ausstellung des EU-Heimtierausweise darstellen und die Übertragung von Impfungen sofern entsprechende Dokumente vorligen.

Für Untersuchungen und/oder Impfungen fallen weitere Kosten an.  

 

 

Für Reisen innerhalb der EU (z. B. nach Tschechien und zurück nach Deutschland) benötigen Sie:

  • ISO-konformen Mikrochip

  • gültige Tollwutimpfung (Gültigkeit beginnt 21 Tage nach erfolgter Impfung)

  • EU-Heimtierausweis

Bitte planen Sie ausreichend Vorlaufzeit vor Reiseantritt ein, damit alle Anforderungen rechtzeitig erfüllt sind.

 

Wenn Sie neu nach Berlin gezogen sind, freuen wir uns, Sie und Ihr Tier persönlich kennenzulernen und beraten Sie gerne individuell zu allen Fragen rund um Einreise, Impfstatus und Reisedokumente.